COVID-19

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COVID-19? Geld-zurück-Garantie bei OSTBACHER STERN

Buchen Sie ohne Risiko Ihren Urlaub für den nächsten Winter im Ostbacher Stern in Leutasch, Olympiaregion Seefeld, Tirol, Österreich.

Kann Ihre gebuchte Reise wegen der Corona-19 nicht stattfinden? Dann bekommen Sie von uns immer Ihr Geld zurück. So können Sie in aller Ruhe Ihren Winterurlaub festhalten und bald gemeinsam einen unvergesslichen Urlaub genießen. Wie funktioniert das? Wir erklären es Ihnen:

Wenn Code Orange oder Code Rot für Leutasch ausgegeben wird, stornieren wir Ihre Reise. Wenn wir Ihren Urlaub stornieren müssen, erhalten Sie garantiert innerhalb von 3 Wochen eine Rückerstattung. Sie erhalten also keinen Gutschein.

Reisehinweise können sich regelmäßig ändern. Deshalb erfolgt die Beurteilung zur Stornierung ab 3 Tage vor Beginn Ihres Wintersporturlaubs auf der Grundlage der Empfehlungen des Außenministeriums.

Ist Ihr Reisezielcode orange oder rot, wenn Sie sich bereits an Ihrem Reiseziel befinden? Wenn Sie sich dann entscheiden, früher nach Hause zu fahren, wird Ihnen das Geld für die nicht genutzten Ferientage zurückerstattet.

Sie können also ohne Risiko Ihren Winterurlaub bei uns buchen. Falls Sie Ihren Urlaub selbst stornieren möchten, dieser aber nicht rot oder orange gekennzeichnet ist, gelten wie immer die üblichen Stornierungsbedingungen.

Volle finanzielle Sicherheit und faire Bedingungen. Wie kann man noch mehr Sicherheit einbauen?

Unvorhergesehene Umstände können auch im privaten auftreten und Sie zwingen, Ihren Urlaub abzusagen. Dies kann mit Covid-19 zu tun haben. Denken Sie an eine obligatorische Quarantäne oder vielleicht bekommen Sie oder einer Ihrer Mitreisenden Covid-19? Um sich noch mehr Sicherheit zu geben, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen. Diese Versicherung ist für einen kurzen Zeitraum nicht teuer.

Es gibt zwei Arten von Reiserücktrittsversicherung:

– Die Standard-Rücktrittsversicherung: Diese Versicherung deckt keine Covid-19-Angelegenheiten ab, es sei denn, Sie haben selbst Covid-19 und müssen deshalb stornieren.

– All-Risk- Reiserücktrittsversicherung: Wenn Sie die All-Risk- Reiserücktrittsversicherung abschließen, können Sie sich nicht nur auf die in den Bedingungen der Standardversicherung genannten Stornogründe berufen, sondern Sie können auch selbst entscheiden, aus welchem Grund Sie nicht in den Urlaub fahren möchten. Dies können auch Covid-19 gründe sein. Für diese zusätzlichen Stornogründe werden Ihnen 75% der Stornokosten erstattet.

Wir arbeiten eng mit unseren Partnern vor Ort zusammen und verfolgen die Ratschläge der Außenministerien genauestens.Auf der Website des Tourismusverbandes Seefeld finden Sie umfangreiche Informationen über die Situation in unserer Region.

https://www.seefeld.com/tirol-service/aktuelle-informationen/aktuelles-zum-corona-virus

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